Memberhafen

Vertrag zur Auftragsverarbeitung

nach Art. 28 DSGVO · Stand: November 2026

1. Parteien und Abschluss

Verantwortlicher ist der Kunde von Memberhafen („Auftraggeber“). Auftragsverarbeiter ist Nico Gnutzmann, Einzelunternehmer (Memberhafen), Camino Real 223B, 38355 Tacoronte (Teneriffa), Spanien, E-Mail: info@memberhafen.com („Auftragnehmer“).

Dieser Vertrag ist Teil des Abos nach unseren AGB und wird mit der Buchung geschlossen. Auf Wunsch stellen wir ihn zusätzlich als unterschriebene Fassung bereit. Bei Widersprüchen geht dieser Vertrag den AGB in Fragen des Datenschutzes vor.

2. Gegenstand, Dauer, Art und Zweck

Der Auftragnehmer richtet für den Auftraggeber einen eigenen Mitgliederbereich ein und betreibt ihn. Dazu gehören Hosting, Anmeldung, Kurse, Community, Live-Termine, Benachrichtigungen, E-Mail-Versand, Freischaltungen nach Käufen und auf Wunsch eine KI-Begleitung. Die Verarbeitung dient allein dem Betrieb dieses Bereichs. Der Vertrag läuft so lange wie das Abo und endet mit ihm. Die Pflichten aus Abschnitt 11 gelten darüber hinaus.

3. Art der Daten und betroffene Personen

Betroffen sind Mitglieder, Interessenten, Käufer und Administratoren des Auftraggebers. Verarbeitet werden:

Der Auftraggeber entscheidet, welche Fragen er stellt. Betreffen sie besondere Kategorien nach Art. 9 DSGVO, etwa Gesundheitsdaten, holt der Auftraggeber die nötigen Einwilligungen ein. Der Bereich fragt diese Einwilligung vor der ersten Antwort ab.

4. Weisungen

Der Auftragnehmer verarbeitet die Daten nur auf dokumentierte Weisung des Auftraggebers. Die Weisungen ergeben sich aus diesem Vertrag, den Einstellungen im Adminbereich und Nachrichten per E-Mail. Eine Ausnahme gilt nur, wenn das Recht der EU oder eines Mitgliedstaats eine Verarbeitung verlangt. Dann informiert der Auftragnehmer vorher, sofern das Recht dies nicht verbietet. Hält der Auftragnehmer eine Weisung für rechtswidrig, sagt er das dem Auftraggeber unverzüglich und darf sie bis zur Klärung aussetzen.

5. Vertraulichkeit

Der Auftragnehmer setzt nur Personen ein, die zur Vertraulichkeit verpflichtet sind oder einer gesetzlichen Schweigepflicht unterliegen. Zugriff auf Daten des Auftraggebers nimmt er nur, soweit es für Betrieb, Hilfe oder Fehlersuche nötig ist.

6. Technische und organisatorische Maßnahmen

Der Auftragnehmer trifft Maßnahmen nach Art. 32 DSGVO, die dem Risiko angemessen sind. Er darf sie weiterentwickeln, solange das Schutzniveau nicht sinkt.

7. Unterauftragsverarbeiter

Der Auftraggeber genehmigt den Einsatz der folgenden Unterauftragsverarbeiter. Der Auftragnehmer verpflichtet sie vertraglich auf ein gleichwertiges Schutzniveau und haftet für sie wie für eigenes Handeln.

DienstZweckOrt und Garantien
Cloudflare, Inc., 101 Townsend St., San Francisco, CA 94107, USAHosting, Datenbank, DateispeicherDaten im EU-Bereich gespeichert, Anfragen können weltweit laufen. EU-US Data Privacy Framework und Standardvertragsklauseln.
Sendinblue SAS (Brevo), 106 boulevard Haussmann, 75008 Paris, FrankreichVersand von Anmeldecodes, Willkommens- und ErinnerungsmailsEU
Anthropic, PBC, 548 Market St., San Francisco, CA 94104, USAKI-Begleitung, nur wenn der Auftraggeber sie einschaltet und das Mitglied eingewilligt hatUSA, Standardvertragsklauseln

Der Auftragnehmer informiert mindestens 30 Tage vorher per E-Mail, bevor er einen Unterauftragsverarbeiter hinzunimmt oder ersetzt. Der Auftraggeber kann aus wichtigem datenschutzrechtlichem Grund widersprechen. Finden die Parteien keine Lösung, kann der Auftraggeber das Abo zum Zeitpunkt der Änderung kündigen.

Keine Unterauftragsverarbeiter sind Dienste, die der Auftraggeber selbst nutzt und mit eigenem Konto anbindet, etwa Stripe, Digistore24, Vimeo, YouTube oder Zoom. Dafür schließt der Auftraggeber selbst die nötigen Verträge.

8. Übermittlung in Drittländer

Daten werden außerhalb der EU nur verarbeitet, wenn die Voraussetzungen der Art. 44 bis 49 DSGVO erfüllt sind, insbesondere durch einen Angemessenheitsbeschluss oder Standardvertragsklauseln.

9. Unterstützung des Auftraggebers

10. Nachweise und Kontrollen

Der Auftragnehmer stellt alle Informationen bereit, die nötig sind, um die Einhaltung dieses Vertrags nachzuweisen, und beantwortet Fragen dazu schriftlich. Kontrollen vor Ort sind nach Absprache und mit angemessener Vorankündigung möglich. Für die Infrastruktur der Unterauftragsverarbeiter gelten deren Zertifizierungen und Prüfberichte als Nachweis.

11. Ende des Vertrags

Nach Vertragsende gibt der Auftragnehmer die Daten auf Wunsch in einem gängigen Format heraus und löscht sie innerhalb von 30 Tagen, soweit keine gesetzliche Pflicht zur Aufbewahrung besteht. Dabei werden der Worker, die Datenbank und der Dateispeicher des Auftraggebers entfernt. Sicherungen bei den Unterauftragsverarbeitern laufen nach deren Fristen aus.

12. Haftung und Schlussbestimmungen

Für die Haftung gilt Art. 82 DSGVO. Im Übrigen gelten die Haftungsregeln der AGB. Änderungen dieses Vertrags bedürfen der Textform. Ist eine Bestimmung unwirksam, bleibt der Rest wirksam.

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